Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 findet an folgenden Tagen statt:

Mittwoch, 14.08.2024 in der Grundschule Neukirchen

Mittwoch, 21.08.2024 im      Schulteil Adorf

Mittwoch, 28.08.2024 in der Grundschule Neukirchen

Die Anmeldung erfolgt jeweils in der Zeit von   14.00   bis   17.00   Uhr   im Sekretariat der Grundschule Neukirchen bzw. im Schulteil Adorf.

Im Ausnahmefall haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind am Donnerstag, den 29.08.2024, von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr in Neukirchen anzumelden.

Die Geburtsurkunde und der Impfpass des Kindes sind vorzulegen (im Original) sowie der gültige Personalausweis der anmeldenden Sorgeberechtigten.

Schulpflichtig werden 2025 alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind.

Laut Sächsischem Schulgesetz können auf Wunsch auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30.09.2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Im Jahr 2024 zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden.

Wir laden Sie zur Erledigung der Formalitäten ein und stehen bei Bedarf für ein kurzes Gespräch zur Verfügung.

Ihr Kind muss von beiden Sorgeberechtigten angemeldet werden. Sollte ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht persönlich teilnehmen können, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen kommunalen Grundschule oder einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden möchten, sind Sie laut Grundschulordnung für den Freistaat Sachsen verpflichtet, zuerst die Anmeldung in der für Ihr Kind zuständigen kommunalen Grundschule vorzunehmen.

Formular zur Schulanmeldung:

Bitte drucken Sie nur Seite 1 und 2 aus und nicht das Beiblatt. Dieses ist nur im Falle von 3 Sorgeberechtigten notwendig.

Bitte bringen Sie das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Formular zur Schulanmeldung mit.

Anzeige der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft:

Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind uns diesbezüglich zu informieren.